Neueröffnung

 

Dr. C. Müller

Kollegienwall 17

49074 Osnabrück

 

Die Praxis ist mit Rollstuhl zugänglich.

Praxis für Neuropsychologie, Psychotherapie und Ergotherapie

Kostenübernahme für Psychotherapie

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich dabei im Umfang der Kostenübernahme.  Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung, für welche Anzahl an Therapiestunden Sie die Kosten für Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) übernimmt und wie diese zu beantragen sind. Gerne helfen wir Ihnen dabei. 
Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können. Die Abrechnung erfolgt gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 


Beihilfe

Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Stellen Sie hierfür bitte einen Kostenübernahmeantrag. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antragsprozess.

 


Selbstzahler*innen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie auf eigenen Wunsch selbst zu tragen. Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 


Gesetzliche Krankenversicherung/Kostenerstattungsverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist rechtlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte, zeit- und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Die Anzahl der Psychotherapeut*innen, die von der kassenärztlichen Vereinigung für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen zugelassen wird, ist jedoch begrenzt. So kommt es in der Regel zu monatelangen Wartezeiten. 
Dr. C. Müller hat bereits Anträge bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gestellt, um auch gesetzlich versicherten Patient*innen eine Therapie anbieten zu dürfen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie trotz intensiver Bemühungen keine*n Therapeut*in gefunden haben, der eine Erlaubnis erhalten hat gesetzlich versicherte Patient*innen zu behandeln, können Sie sich auch als gesetzlich versicherte*r Patient*in in einer Privatpraxis wie Cognicura behandeln lassen. Sie können sich dann die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.  
Leider ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nicht einheitlich geregelt. Jede gesetzliche Krankenkasse hat hierfür eigene Bedingungen. 


Zum Vorgehen:
1.    Terminverfügbarkeit klären
Rufen Sie uns gerne zu unseren telefonischen Sprechzeiten an oder schicken uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir prüfen gerne, ob wir Ihnen einen passenden Behandlungsplatz anbieten können. Wir laden Sie zu einem Erstgespräch ein und bescheinigen Ihnen die Verfügbarkeit eines Behandlungsplatzes für ihre Krankenkasse.  
Damit ihre Krankenasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, nehmen Sie Kontakt mit dieser auf.


2.   Kontakt zur Krankenkasse: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über deren Vorgaben für

      das Kostenerstattungsverfahren.

  • Welche Unterlagen werden von der Krankenkasse gefordert?

  • Nach wie vielen Absagen von Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bewilligt ihre Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren?

  • Welche Wartezeit auf einen Therapieplatz betrachtet ihre Krankenkasse als zumutbar?

  • Bis zu welcher Entfernung von ihrem Wohnsitz gilt eine Praxis als wohnortnah? Lassen Sie sich, wenn immer möglich, eine schriftliche Antwort zu den Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse geben.


3.    Formular PTV-11: Die psychotherapeutische Sprechstunde.
Die psychotherapeutische Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Belastungen zu schildern. Der/die Psychotherapeut*in stellt eine vorläufige Diagnose, gibt eine Behandlungsempfehlung sowie eine fachliche Einschätzung, welche Wartezeit maximal zumutbar ist. Wenn der/die Therapeut*in eine Dringlichkeit feststellt, ist dies ein Argument gegenüber ihrer Krankenkasse. Diese Informationen aus der Sprechstunde werden in das Formular PTV-11, eingetragen. Dieses bekommen Sie ausgehändigt und können es Ihrem Antrag auf Kostenerstattung beilegen. 
Jede Psychotherapie-Praxis mit Kassenzulassung ist verpflichtet, Sprechstunden-Termine zu vergeben, auch wenn sie keinen Therapieplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn Sie von einer anderen Praxis bereits das Formular PTV-11 erhalten haben, dort aber keinen Therapieplatz bekommen haben, können Sie Ihr bereits erhaltenes Formular PTV-11 für das Kostenerstattungsverfahren nutzen und es dem Antrag beilegen. 


4.    Nachweis einer Versorgungslücke
Damit ihre Krankenkasse die Kosten erstattet, muss ihr nachgewiesen werden, dass zu wenig Psychotherapeuten für die Behandlung von gesetzlich Versicherten Patient*innen zugelassen sind. Dafür sollten Sie alle unternommenen Kontaktversuche und Absagen protokollieren (Name der Ansprechperson, Datum, Uhrzeit, frühestmöglicher Therapiebeginn) protokollieren. In der Regel können Sie sich nach etwa 6-10 Absagen an eine Privatpraxis wenden.
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens fordern viele gesetzliche Krankenkassen, dass die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) zur Terminvermittlung kontaktiert wurde und wiederholt (etwa 5 Mal) keinen Therapieplatz unter angemessenen Bedingungen vermitteln konnte. Lassen Sie sich auch darüber einen Nachweis von der Terminservicestelle ausstellen oder fertigen Sie selbst ein Protokoll über das Ergebnis des Vermittlungsversuchs an (inkl. Datum, etc.).

 

5. Psychotherapie ist wirksam bei psychischen Erkrankungen. Entsprechend muss ausgeschlossen werden, dass die Symptome durch eine körperliche Erkrankung verursacht sind. Hierfür forden die gesetzlichen Krankenkassen eine ärztliche Übersuchung: z.B. bei einer*m Allgemeinmediziner*in.


6.    Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse
Nun können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse schriftlich einen „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“ stellen. 
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • PTV-11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde

  • Protokoll der unternommenen Kontaktversuche und Absagen 

  • Nachweis über den Vermittlungsversuchs der Terminservicestelle 

  • eine Dringlichkeitsbescheinigung 

  • einen "Konsiliarbericht" vom Arzt (z.B. Ihr/e Hausärzt*in)

  • Zusage über Behandlungsplatz von Cognicura

 

Wenn Sie 3 Wochen, nachdem der Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingegangen ist, noch keine Rückmeldung erhalten haben, empfehlen wir eine telefonische Nachfrage.
Leider kommt es auch vor, dass die Krankenkasse trotz nachgewiesener Versorgungslücke den Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt– auch wenn keine Behandlungsalternative bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung ermöglicht wird. In diesem Fall lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Eine Vorlage für ein entsprechendes Anschreiben finden Sie hier.


Wir freuen uns darauf, Ihnen die Therapie zu Verfügung zu stellen, die Sie verdienen.