Kostenübernahme für Psychotherapie

 

 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich dabei im Umfang der Kostenübernahme.  Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung, für welche Anzahl an Therapiestunden Sie die Kosten für Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) übernimmt und wie diese zu beantragen sind. Gerne helfen wir Ihnen dabei. 
Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können. Die Abrechnung erfolgt gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 


Beihilfe

Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Stellen Sie hierfür bitte einen Kostenübernahmeantrag. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antragsprozess.

 


Selbstzahler*innen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie auf eigenen Wunsch selbst zu tragen. Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 


Gesetzliche Krankenversicherung/Kostenerstattungsverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist rechtlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte, zeit- und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Die Anzahl der Psychotherapeut*innen, die von der kassenärztlichen Vereinigung für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen zugelassen wird, ist jedoch begrenzt. So kommt es in der Regel zu monatelangen Wartezeiten. 
Dr. C. Müller hat bereits Anträge bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gestellt, um auch gesetzlich versicherten Patient*innen eine Therapie anbieten zu dürfen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie trotz intensiver Bemühungen keine*n Therapeut*in gefunden haben, der*die eine Erlaubnis erhalten hat, gesetzlich versicherte Patient*innen zu behandeln, können Sie sich auch als gesetzlich versicherte*r Patient*in in einer Privatpraxis wie Cognicura behandeln lassen. Sie können sich dann die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.  Wir unterstützen Sie gerne darin, dass Sie als gesetzlich versicherte Person mit möglicht geringem Aufwand eine Kostenübernahme für die Therapie, die Sie benötigen, von  Ihrer Krankenkasse erhalten. 

Wir freuen uns darauf, Ihnen die Therapie zu Verfügung zu stellen, die Sie verdienen.