Neueröffnung

Dr. C. Müller
Kollegienwall 17
49074 Osnabrück
Die Praxis ist mit Rollstuhl zugänglich.
Praxis für Neuropsychologie, Psychotherapie und Ergotherapie

Private Krankenversicherung
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie die Kosten für neuropsychologische Psychotherapie übernimmt. Wenn Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können. Die Abrechnung erfolgt gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Stellen Sie hierfür bitte einen Kostenübernahmeantrag. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antragsprozess.
Selbstzahler*innen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie auf eigenen Wunsch selbst zu tragen. Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Berufsgenossenschaften
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall erlitten haben und sich dabei eine Hirnschädigung zugezogen haben, kommt Ihre Berufsgenossenschaft (BG) für die Behandlung der Folgen auf. Welcher Berufsgenossenschaft Sie angehören, ist abhängig von der Brache, in der Sie erwerblich tätig sind. Alle Berufsgenossenschaften (BG) sind der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) untergeordnet.
Die Therapie und gegebenenfalls eine Begutachtung wird durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihren Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.
Gesetzliche Krankenversicherung/Kostenerstattungsverfahren
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist rechtlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte, zeit- und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Die kassenärztlichen Vereinigung stellt jedoch für Neuropsychologische Therapie keine planmäßigen Kassensitze für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen zur Verfügung. Dr. C. Müller hat bereits einen Antrag bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gestellt, um auch gesetzlich versicherten Patient*innen neuropsychologische Therapie anbieten zu dürfen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine*n andere*n Neuropsycholog*in gefunden haben, der/die Ihnen eine zeitnahe Behandlung anbieten kann, können Sie sich auch als gesetzlich versicherte*r Patient*in in der Privatpraxis Cognicura behandeln lassen. Sie können sich dann die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Jede gesetzliche Krankenkasse hat hierfür eigene Bedingungen.
Zum Vorgehen:
1. Klärung einer neurologischen Diagnose
Um Neuropsychologie in einer Praxis in Anspruch nehmen zu können, muss eine neurologische Erkrankung des Gehirns vorliegen. Dies kann durch Fachärzt*innen wie Neurolog*innen bescheinigt werden; z.B. in Form eines Arztbriefes aus einem Krankenhaus.
2. Terminverfügbarkeit klären
Rufen Sie uns gerne zu unseren telefonischen Sprechzeiten an oder kontaktieren uns über unser Kontaktformular. Wir suchen einen passenden Behandlungstermin und bescheinigen Ihnen die Verfügbarkeit eines Behandlungsplatzes für ihre Krankenkasse.
Damit ihre Krankenasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, nehmen Sie Kontakt mit dieser auf.
3. Kontakt zur Krankenkasse
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über ihre Vorgaben für das Kostenerstattungsverfahren.
Welche Unterlagen werden von der Krankenkasse gefordert?
Nach wie vielen Absagen von Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bewilligt ihre Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren?
Welche Wartezeit auf einen Therapieplatz betrachtet ihre Krankenkasse als zumutbar?
Bis zu welcher Entfernung von ihrem Wohnsitz gilt eine Praxis als wohnortnah?
Lassen Sie sich, wenn immer möglich, eine schriftliche Antwort zu den Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse geben.
4. Formular PTV-11: Die Sprechstunde
Die Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Belastungen zu schildern. Der/die Neuropsycholog*in stellt eine vorläufige Diagnose, gibt eine Behandlungsempfehlung sowie eine fachliche Einschätzung, welche Wartezeit maximal zumutbar ist. Wenn der/die Therapeut*in eine Dringlichkeit feststellt, ist dies ein Argument gegenüber ihrer Krankenkasse. Diese Informationen aus der Sprechstunde werden in das Formular PTV-11, eingetragen. Dieses bekommen Sie ausgehändigt und können es Ihrem Antrag auf Kostenerstattung beilegen.
Jede Psychotherapie-Praxis mit Kassenzulassung ist verpflichtet, Sprechstunden-Termine zu vergeben, auch wenn sie keinen Therapieplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn Sie von einer anderen Praxis bereits das Formular PTV-11 erhalten haben, dort aber keinen Therapieplatz bekommen haben, können Sie Ihr bereits erhaltenes Formular PTV-11 für das Kostenerstattungsverfahren nutzen und es dem Antrag beilegen.
5. Nachweis einer Versorgungslücke
Es gibt kaum Psychotherapeut*innen in niedergelassenen Praxen, die über die Zusatzqualifikation klinische Neuropsychologie verfügen. Dies ist den Krankenkassen bekannt. Wir nennen Ihnen gerne unsere neuropsychologischen Kolleg*innen, die sie ebenfalls kontaktieren können.
Sollte die Entfernung zu groß sein, oder sie keinen Behandlungsplatz erhalten, protokollieren sie ihre Versuche (Name der Ansprechperson, Datum, Uhrzeit, frühestmöglicher Therapiebeginn).
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens fordern viele gesetzliche Krankenkassen, dass die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) zur Terminvermittlung kontaktiert wurde. Lassen Sie sich auch darüber einen Nachweis von der Terminservicestelle ausstellen oder fertigen Sie selbst ein Protokoll über das Ergebnis des Vermittlungsversuchs an (inkl. Datum, etc.).
6. Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse
Nun können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse schriftlich einen „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“ stellen.
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Bescheinigung über eine neurologische Erkrankung des Gehirns
PTV-11-Formular aus einer neuropsychologischen Sprechstunde (wenn möglich)
Protokoll der unternommenen Kontaktversuche und unzumutbaren Entfernungen der Praxen
Nachweis über den Vermittlungsversuchs der Terminservicestelle
eine Dringlichkeitsbescheinigung (wenn möglich)
Zusage über Behandlungsplatz von Cognicura
Wenn Sie 3 Wochen, nachdem der Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingegangen ist, noch keine Rückmeldung erhalten haben, empfehlen wir eine telefonische Nachfrage.
Leider kommt es auch vor, dass die Krankenkasse trotz nachgewiesener Versorgungslücke den Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt– auch wenn keine Behandlungsalternative bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung ermöglicht wird. In diesem Fall lohnt es sich, Widerspruch einzulegen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen die Therapie zu Verfügung zu stellen, die Sie verdienen.