Kostenübernahme für Neuropsychologie


Private Krankenversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie die Kosten für neuropsychologische Psychotherapie übernimmt.  Wenn Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können. Die Abrechnung erfolgt gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 


Beihilfe

Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Stellen Sie hierfür bitte einen Kostenübernahmeantrag. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antragsprozess.
Selbstzahler*innen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie auf eigenen Wunsch selbst zu tragen. Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung gemäß der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 


Berufsgenossenschaften

Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall erlitten haben und sich dabei eine Hirnschädigung zugezogen haben, kommt Ihre Berufsgenossenschaft (BG) für die Behandlung der Folgen auf. Welcher Berufsgenossenschaft Sie angehören, ist abhängig von der Brache, in der Sie erwerblich tätig sind. Alle Berufsgenossenschaften (BG) sind der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) untergeordnet.
Die Therapie und gegebenenfalls eine Begutachtung wird durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihren Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.  

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung/Kostenerstattungsverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist rechtlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte, zeit- und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Die kassenärztlichen Vereinigung stellt jedoch regelhaft keine Kassensitze für die neuropsychologische Therapie von gesetzlich versicherten Patient*innen zur Verfügung. Dr. C. Müller hat bereits einen Antrag bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gestellt, um auch gesetzlich versicherten Patient*innen neuropsychologische Therapie anbieten zu dürfen.


Wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine*n andere*n Neuropsycholog*in gefunden haben, der/die Ihnen eine zeitnahe Behandlung anbieten kann, können Sie sich auch als gesetzlich versicherte*r Patient*in in der Privatpraxis Cognicura behandeln lassen. Sie können sich dann die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Wir unterstützen Sie gerne darin, dass Sie als gesetzlich versicherte Person mit möglicht geringem Aufwand eine Kostenübernahme für die Therapie, die Sie benötigen, von  Ihrer Krankenkasse erhalten. 


Wir freuen uns darauf, Ihnen die Therapie zu Verfügung zu stellen, die Sie verdienen.